Antworten auf häufig gestellte Fragen
Fächer
- Die
Festlegung auf die Fächer im Breich Fach 4 und 5 (vertiefende
Hauptfächer) und Fach 6 (Wahlfach) ist auf kein Semester festgelegt.
Sie erfolgt mit den Anmeldung zur Prüfung.
- Einzelne
Module können doppelt gesteckt, also in zwei Fächern einer
Studienrichtung auftauchen. Sie werden selbstredend nur einmal - also
für ein Fach - verrechnet.
Kredits
- Mindestens 75 Kredits müssen aus der eigenen Studienrichtung sein
- Maximal 40 Kredits, die an anderen Universitäten erworben wurden, können in Bonn angerechnet werden.
Praktika / Seminare
- Im Rahmen der Studienrichtung "Naturschutz und Landschaftsökologie" sind 4 Praktika oder Seminare zu erbringen.
Exkursionen
- Im Rahmen des Studiums "Naturschutz und Landschaftsökologie" sind 3 Tagesexkursionen zu erbringen.
Praktikum
- Das Berufspraktikum ist vor dem Abschluß der Diplomarbeit abzulegen.
Klausuren
- Klausuren dauern 60 Minuten.
Note
- Die Note ist das arithmetische Mittel der nach Anzahl der Kredits der gewählten Module gewichteten Noten.
Freiversuche
- Anzahl der Freiversuche:
im 1. Fachsemester des Hauptstudiums können maximal 3 Freiversuche beantragt werden
im 2. Fachsemester des Hauptstudiums können maximal 2 Freiversuche beantragt werden
im 3. Fachsemester des Hauptstudiums kann maximal 1 Freiversuch beantragt werden
im 4. Fachsemester des Hauptstudiums kann kein Freiversuch beantragt werden
Maluspunkte
- Für eine nicht bestandene Prüfung gibt es einen Maluspunkt.
- Malusspunkte werden gesammelt und verfallen solange nicht, bis 100 Kreditpunkte erreicht sind.
- Werden
vier Maluspunkte erreicht, bevor 100 Kreditpunkte erreicht sind,
bedeutet dies, durch die gesamte Diplomprüfung gefallen zu sein und von
vorne beginnen zu müssen.
- Bei
Modulen, deren Code-Nummer mit 3 oder 4 beginnt (Seminare und Praktika)
gibt es einen Maluspunkt sofort, wenn eine Prüfung nicht bestanden
wurde.
- Bei Modulen, deren
Code-Nummer mit 1 oder 2 beginnt (Vorlesungen und aufbauende Vorlesungen) gibt es einen
Maluspunkt erst, wenn eine Prüfung im zweiten Versuch nicht bestanden wurde. Bei Einsatz eines Freiversuchs wird kein Maluspunkt angerechnet.